Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Robert Behrendt, Neustrelitz, (Auftragnehmer/Veranstalter/Gästeführer) und dem Gast bzw. Besteller (Auftraggeber/Kunde/Teilnehmer) in Bezug auf die Buchung der angebotenen Stadt- und Regionalführungen, Reisebegleitungen und sonstigen touristischen Dienstleistungen.
Die Vertragsbedingungen werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrags, der im Falle einer Buchung zwischen dem Kunden und dem Gästeführer zu Stande kommt.
1. Vertragsabschluss
Der Auftraggeber (Gast/Kunde/Besteller) erhält nach Absprache (per Telefon, Kontaktformular oder E-Mail) ein schriftliches Angebot (als E-Mail). Nach Annahme und Rückbestätigung durch den Auftragnehmer kommt der Vertrag mit dem Zugang der Buchungsbestätigung an den Besteller zustande. Bei einer kurzfristigen Anfrage (Am Vortag oder am Tag der geplanten Führung) gilt auch die verbindliche telefonische Buchung als Vertragsabschluss. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.
2. Leistungsbeschreibung
Durch den Auftragnehmer werden Gästeführungen, Rundfahrten, Begleitung von Einzelpersonen und Gruppen sowie ähnliche touristische Dienstleistungen angeboten (nachfolgend Tour oder Gästeführung genannt).
Soweit nicht anders ausgewiesen werden geschlossene Gruppenführungen angeboten, die individuell zu einem speziellen Termin vom Kunden in Auftrag gegeben werden.
Die maximale Gruppengröße für Führungen beträgt 25 Personen. Größere Gruppen bedürfen vorherige Absprache.
Bei einer Überschreitung der Anzahl um mehr als das 2-fache ist der Gästeführer berechtigt die Führung auf mehrere Termine aufzuteilen.
3. Eintrittspreise
Etwaige Eintrittsgelder, Parkgebühren, Beförderungskosten, Verpflegungskosten sind nicht im Preis enthalten und werden direkt vor Ort vom Kunden/Auftraggeber selbst bezahlt. Abweichungen von dieser Regelung werden in der Leistungsbeschreibung der Führung ausdrücklich beschrieben oder müssen schriftlich vereinbart werden.
4. Stornierung/Rücktritt durch den Auftragnehmer (Gast)
Der Auftraggeber (Kunde) kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bereits gezahlte Vorleistungen wie Eintrittstickets werden dennoch in Rechnung gestellt. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und muss vom Auftragnehmer bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Veranstaltung nicht teil, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Die Rücktrittkonditionen betragen:
- 14 Tage bis 3 Tage vor Leistungserbringung:
50 % des Rechnungsbetrages - bis 2 Tage (48 Stunden) vor Leistungserbringung oder Nichterscheinen:
100 % des Rechnungsbetrages
Bereits bezahlte Vorleistungen wie Eintrittstickets sind hier nicht eingeschlossen, sie werden separat in Rechnung gestellt
Eine Stornierung ist per E-mail an kontakt@seenplatte-guide.de, per Telefon unter 0175 64 160 80 oder per Brief an Robert Behrendt, Augustastraße 10, 17235 Neustrelitz möglich. Es gilt der Zeitpunkt des Eintreffens der Benachrichtigung beim Auftragnehmer (insbesondere bei postalischem Brief). Sie ist erst nach einer schriftlich bzw. in Textform (E-Mail) erfolgten Rückbestätigung gültig.
5. Rücktritt durch den Auftragnehmer (Gästeführer)
Der Auftragnehmer behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten, auch kurzfristig und vor Ort.
- bei der Einwirkung höherer Gewalt wie z.B. Sperrungen, Unwetter etc. (in diesem Fall bietet der Gästeführer vorrangig ein äquivalentes Programm an)
- Im Falle einer akuten Erkrankung des Gästeführers.
- Wenn Teilnehmer der Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören
- Wenn Teilnehmer sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise grob fahrlässig missachten.
- Wenn Teilnehmer aufgrund Fehleinschätzung den Anforderungen an eine Führung nicht gewachsen sind.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Veranstaltungsbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig zurückerstattet.
6. Verspätung
Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Der Auftragnehmer wird bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der Kontakt aufgenommen werden kann. Sollte sich der Gast/die Gruppe verspäten, ist er/sie verpflichtet, dem Gästeführer diese Verspätung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Führungsbeginns per Telefon (Anruf oder Textnachricht) mitzuteilen und die voraussichtliche Ankunftszeit zu benennen oder andere Absprachen zu treffen.
Im Falle einer Nichtbenachrichtigung wartet der Gästeführer 30 Minuten. Danach gilt die Führung als ausgefallen, da die Gruppe nicht erschienen ist. Das vereinbarte Honorar ist in voller Höhe zu zahlen.
Beginnt die Führung durch Umstände, die der Gästeführer nicht zu vertreten hat, verspätet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Führungszeit oder auf eine Reduzierung des Honorars.
Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen dem Gast und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führungszeit entsprechend gekürzt oder mit Vergütung verlängert wird. Bei einer Verlängerung errechnet sich das Führungshonorar nach dem gebuchten Zeitraum, der sich dann aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Der Gästeführer kann eine Verlängerung der Führung über den vereinbarten Führungszeitraum hinaus ablehnen, falls eine Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder andere zwingende geschäftliche oder private Termine nicht eingehalten werden können.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Honorars und anderer Gebühren ist nach Erhalt der Rechnung per Post, E-Mail oder Fax sofort fällig und spätestens bei Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu bezahlen. Wurden die Teilnahmegebühren nicht bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt, ist der Auftragnehmer grundsätzlich berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Alle Preise von Veranstaltungen verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Nichtinanspruchnahme von vereinbarten Leistungen (z.B. vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe) hat der Gästeführer Anspruch auf Zahlung des vollen Satzes des vereinbarten Führungshonorars.
Es wird Barzahlung, Überweisung und PayPal-Zahlung akzeptiert.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter empfohlen oder vermittelt werden (z.B. Bahn-, Bus oder Taxiunternehmen, gastronomische Betriebe, Museums- oder Ausstellungsbesuche usw.)
Der Auftraggeber/Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
Eine Haftung seitens des Auftragnehmers bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden und Unfälle ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen/Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei Kinder- und Jugendführungen und Schulklassen übernimmt der Auftragnehmer ausdrücklich nicht die Aufsichtspflicht. Das Begleitpersonal muss vom Auftragnehmer gestellt werden.
9. Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten und deren Sonderregelungen
Der Gästeführer hat keinen Einfluss auf die Einlasszeiten der örtlichen Sehenswürdigkeiten. Eine in der Auftragsbestätigung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Beginn der Führung. Sie garantiert nicht den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt.
Der Gästeführer hat keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen, Kirchen und öffentlichen Gebäuden. Insbesondere z.B. bei Schließungen aufgrund von Gottesdiensten oder Sonderveranstaltungen. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Gästeführer und eine Entschädigung des Auftraggebers sind hierbei ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Besucherordnungen und Hausregeln besuchter Sehenswürdigkeiten sind durch die Teilnehmer einzuhalten.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer (Gästeführer) und dem Auftraggeber (Gast) findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist ausschließlich Neustrelitz bzw. die Hauptstelle Waren (Müritz).
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gilt der Rest unabhängig davon.
Bei Fragen zu den AGBs oder zu den Touren zögern Sie nicht. Senden Sie mir einfach eine Nachricht.
Preise individuell
für auf dieser Website angebotene feststehende Touren
Basistour (1,5 Stunden)
erste Person (Grundpreis):
50€
jede zusätzliche Person:
10€
Beispiel:
1 Person: Gesamt 50€
3 Personen: Gesamt 70€
5 Personen: Gesamt 90€
…
Halbtagestour (4 Stunden)
erste Person (Grundpreis):
100€
jede zusätzliche Person:
15€
Beispiel:
1 Person: Gesamt 100€
3 Personen: Gesamt 130€
5 Personen: Gesamt 160€
…
Tagestour (7 Stunden)
erste Person (Grundpreis):
150€
jede zusätzliche Person:
20€
Beispiel:
1 Person: Gesamt 150€
3 Personen: Gesamt 190€
5 Personen: Gesamt 230€
…
Gruppenpreise für touristische Dienstleister (Reiseanbieter, Unterkünfte), z.B. geführte Fahrradtouren, sind abweichend. Bitte anfragen.